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Völkerrechtliche Grundlagen zur Frage der Westsahara: Resolutionen der Vereinten Nationen sowie Gutachten und Urteile internationaler Gerichte.

Internationaler Gerichtshof(1)

  • ICJ Reports 1975, S. 12

    Gutachten «Western Sahara»

    Der Gerichtshof stellt fest, dass zwischen der Westsahara und Marokko bzw. Mauretanien keine Bindung territorialer Souveränität bestand. Massgeblich ist das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung.

EuGH / EuG(7)

  • C-779/21 P, C-799/21 P

    EuGH (Grosse Kammer), Kommission und Rat / Front Polisario (Handel)

    Die Berufungen werden zurückgewiesen, die Annullierung des Handelsabkommens für die Westsahara bleibt bestehen (Wirkungen für 12 Monate aufrechterhalten). Front Polisario wird als Vertreterin des Volkes anerkannt. Konsultationen der lokalen Bevölkerung ersetzen keine Zustimmung.

  • C-778/21 P, C-798/21 P

    EuGH (Grosse Kammer), Kommission und Rat / Front Polisario (Fischerei)

    Dieselbe Begründung für das Fischereiabkommen, ohne Aufrechterhaltung der Wirkungen.

  • C-399/22

    EuGH (Grosse Kammer), Confédération paysanne

    Für Produkte aus der Westsahara muss als Ursprung «Westsahara» angegeben werden, nicht «Marokko».

  • C-266/16

    EuGH (Grosse Kammer), Western Sahara Campaign UK

    Das Fischereiabkommen EU–Marokko ist ungültig, soweit es die an die Westsahara angrenzenden Gewässer erfasst.

  • C-104/16 P

    EuGH (Grosse Kammer), Rat / Front Polisario

    Das Assoziierungs- und das Liberalisierungsabkommen EU–Marokko gelten nicht für die Westsahara, die einen eigenen und unterschiedlichen Status hat.

  • T-512/12

    EuG, Front Polisario / Rat

    Erste Anerkennung der Klagebefugnis der Frente POLISARIO. Der Ratsbeschluss zum Abkommen mit Marokko wird teilweise annulliert.

UN-Sicherheitsrat(7)

UN-Generalversammlung(11)

Weitere(1)

  • UN-Dok. S/2002/161

    Corell-Gutachten

    Der Rechtsberater der UNO beurteilt die Ausbeutung der Rohstoffe der Westsahara ohne Berücksichtigung der Interessen und Wünsche des Volkes als völkerrechtswidrig.